BAUSP--B2B
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik für Bausparkassen (Anlage B2B-BAUSP). Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Formularcode „(B2B-BAUSP, Blatt 1 bzw. Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) im In- und Ausland. Inhaltlich erfasst die Anlage B2B Veränderungen langfristiger Buchforderungen (gemäß Aktiva 071) durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, gegliedert nach Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten, sonstigen Krediten, Treuhandkrediten, Konsortialkrediten und Reverse-Repo-Geschäften. Die Positionen sind nach Schuldnergruppen detailliert strukturiert, u. a. Versicherungsgesellschaften (Pos. 612, 712, 112), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds, Pos. 113/614), übrige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute (Pos. 117, 118, 626, 115, 116) sowie sonstige Unternehmen und Privatpersonen (Pos. 110, 120, 130). Weiter werden inländische öffentliche Haushalte nach Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherung und zugehörigen Extrahaushalten (Pos. 210–251, 200, 201) sowie die Summe der inländischen Nichtbanken (Pos. 300) abgegrenzt. Blatt 2 ergänzt dies um ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (Pos. 421–426) sowie öffentlichen Haushalten (Pos. 422), die zur Gesamtposition Ausländische Nichtbanken (Pos. 400) und anschließend zur Summe Nichtbanken (Pos. 500) aggregiert werden. Das Formular verweist auf die Verknüpfung mit anderen Meldeteilen, insbesondere „insgesamt = Anlage B1, Spalte 01 bis 04 + Anlage B2 Spalte 01 bis 03“ und kennzeichnet die Vorzeichenlogik der Bewertungskorrekturen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +). Relevante Definitionen und branchenspezifische Abgrenzungen werden über Fußnoten erläutert, u. a. zur Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten, sowie zum Branchenschlüssel der mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundenen Tätigkeiten (64D, 660).