S1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage S1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Bestände aus „traditionellen“ Verbriefungen (Servicing), Stand 01.2022 (Blatt 1 und Blatt 2). Das Formular richtet sich an Institute, die Kredite in Verbriefungen verwalten, sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator als auch bei reiner Übernahme der Servicing-Dienstleistung, und ist für jede Verbriefungstransaktion separat auszufüllen. Erfasst werden Kredite in Tausend Euro, unterschieden nach Wechselkrediten und Buchforderungen (entsprechend den Aktiva-Positionen 061/071 bzw. 062/072) sowie nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre). Die Meldepositionen sind nach Schuldnergruppen und Sitz gegliedert, u. a. inländische und ausländische Banken (MFIs, Zentralnotenbanken), Versicherungsunternehmen (z. B. Positionen 111, 612, 616, 716), Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften (Positionen 118, 418, 650) sowie Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Zusätzlich werden öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen; Positionen 200, 500, 818), Nichtbanken im Euro-Raum und außerhalb und aggregierte Summen wie „Banken und Nichtbanken“ (Position 860) ausgewiesen. Die Kopfzeilen (Positionen 901–909) erfassen Stammdaten zur Verbriefungstransaktion wie bankinterne Kenn-Nummer, Servicing-Kennzeichnung, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition, Name/Firma, Adresse und Sitzland (ISO-Code nach dem Länderverzeichnis der Statistischen Sonderveröffentlichung 1). In den Fußnoten werden die Definitionen der Kreditarten (z. B. Konsumentenkredite 4), Kredite für den Wohnungsbau 5), sonstige Kredite 6)), der Laufzeitabgrenzung sowie Verweise auf die Bankenstatistik-Richtlinien und das Länderverzeichnis der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 gegeben. Neu bzw. ausdrücklich betont ist, dass Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage S1 als eine Einheit zu behandeln sind und dass die Servicing-Kennziffern und Fallgruppen gemäß Statistischer Sonderveröffentlichung 1 zu verwenden sind.

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