H
Zusammenfassung
Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck „Anlage H“, ein Ergänzungsblatt zum Hauptvordruck und zu den Anlagen der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck trägt den Stand 01.2022 und richtet sich an meldepflichtige Banken zur Erhebung von Zusatzangaben über Verbindlichkeiten und eigene Schuldverschreibungen für Mindestreservezwecke. Auf Blatt 1 werden unter anderem die Positionen 110–172 zu täglich fälligen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit bzw. Kündigungsfrist, Verbindlichkeiten aus Repos, Spareinlagen sowie eigenen börsenfähigen Schuldverschreibungen nach Laufzeiten und Gläubigergruppen erhoben. Die Gläubigergruppen umfassen dabei inländische und im Eurosystem ansässige Banken (MFIs) und Nicht-MFI-Kreditinstitute, nicht mindestreservepflichtige Banken im Euroraum sowie Banken und Nichtbanken mit Sitz außerhalb des Euroraums. Blatt 2 enthält Zusatzangaben für Mindestreservezwecke zur Berechnung der Reservebasis (Positionen 210–260) und des Reserve-Solls (Positionen 270 und 280), insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken und Banken nach Laufzeit bis 2 Jahre sowie bestimmte Spareinlagen und Inhaberschuldverschreibungen. Für Inhaberschuldverschreibungen kann entweder der in Anlage H, Position 172/01 ausgewiesene Betrag (Pos. 251) oder ein pauschaler Betrag gemäß EZB-Vorgabe (Pos. 252) gewählt werden, woraus die Position 250 für die Reservebasis resultiert. Die rechtliche Grundlage wird mit der EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2021/1), insbesondere Art. 5 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 2, angegeben. Hinweise betreffen zudem den Beginn der Erfüllungsperiode und den letzten Termin für Berichtigungen laut von EZB bzw. Bundesbank veröffentlichtem Kalender sowie die Pflicht zur Nachweisbarkeit freigestellter Angaben.