BAUSP--B2B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage B2B für Bausparkassen in der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank, zur Meldung von Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs). Die Fassung ist mit „B2B-BAUSP, Blatt 1/2, 01.2022“ datiert und gilt für Bausparkassen, getrennt nach inländischen und ausländischen Nichtbanken. Inhaltlich werden langfristige Buchforderungen gemäß Aktiva 071 mit Laufzeit/Kündigungsfrist über 5 Jahre an verschiedene Schuldnerkategorien erhoben, darunter Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, sonstige Kredite, Treuhandkredite, Konsortialkredite und Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Schuldnerpositionen umfassen u.a. Versicherungsgesellschaften (Positionen 612, 712, 112), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (112/613/614), sonstige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstitute (118, 117, 140, 626, 115, 116), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (121–123, 120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130/131) sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung; Positionen 210–251, 200/201). Zusätzlich werden ausländische Nichtbanken in den Positionen 421 (Unternehmen und Privatpersonen), 422 (öffentliche Haushalte) und der Gesamtsumme 400 erfasst, mit gesonderten Kennzeichnungen für Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften, mit Zentralen Gegenparteien und Finanzhandelsinstituten (423, 424, 425, 426). Die Form enthält Summenpositionen für Inländische Nichtbanken (300), Ausländische Nichtbanken (400) sowie insgesamt „Summe Nichtbanken“ (500) und verweist auf die Verknüpfung mit Anlage B1 und B2 über definierte Spalten (insgesamt = Anlage B1 Spalte 01–04 + Anlage B2 Spalte 01–03). Fußnoten erläutern Bewertungsänderungen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +), die Einbeziehung von Einzelkaufleuten bei Privatpersonen, die Definition von Extrahaushalten (FEU, Nichtmarktproduzenten) sowie branchenspezifische Schlüssel für finanz- und versicherungsnahe Tätigkeiten (64D, 660). Änderungen im Sinne neu eingeführter oder entfallener Positionen sind im Text nicht ausdrücklich als solche hervorgehoben; die Fassung 01.2022 markiert jedoch den gültigen Stand dieser Struktur für Bausparkassenmeldungen.

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