E4
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E4“ der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben von Instituten, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Die Fassung trägt den Stand 01.2022 und erfasst zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere eigener Emissionen zum Stand der Bücher in Tausend Euro. Das Formular gliedert die Bestände nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) sowie einer Gesamtsumme und unterscheidet zwischen nicht nachrangigen und nachrangigen börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen eigener Emission. Es werden detaillierte Positionen abgefragt, u. a. variabel verzinsliche Anleihen, Null-Kupon-Anleihen, Fremdwährungsanleihen, Certificates of Deposit sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie von unter 100 % und auf Euro lautende Papiere. Die nachrangigen börsenfähigen IHS werden spezifisch den Meldevordrucken HV22 (Position 281) zugeordnet, die nicht nachrangigen börsenfähigen IHS den Meldevordrucken HV21 (Position 230). Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro, D-Mark oder die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen Mitgliedsländer des Euroraums lauten. Änderungen oder neue Anforderungen werden nicht explizit beschrieben, es wird lediglich die gültige Fassung mit Datum 01.2022 ausgewiesen.