P1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Formular „Anlage P1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) ohne Bilanzabgang aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Gültigkeitsvermerk „01.2022“ gekennzeichnet und gilt als monatliche Meldepflicht für Institute mit entsprechenden Verbriefungstransaktionen. Für jede einzelne Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage P1 mit Stammdatenangaben (u. a. bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Anschrift, Sitzland-ISO-Code, Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition) auszufüllen. Inhaltlich werden Bestände an Wechselkrediten und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071 bzw. 062/072) nach vereinbarter Laufzeit bzw. Kündigungsfrist und Schuldnergruppen (in- und ausländische Banken, Versicherungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) in Tausend Euro gemeldet. Die Positionen sind fein gegliedert, z. B. inländische Banken (MFIs) inkl. Deutsche Bundesbank, ausländische Banken im und außerhalb des Eurosystems, Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds, Verbriefungszweckgesellschaften, wirtschaftlich selbständige und unselbständige Privatpersonen sowie Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite. Öffentliche Haushalte werden differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden, Sozialversicherungen und weiteren Unterpositionen erfasst, sowohl für inländische als auch ausländische Sektoren (Mitgliedsländer des Eurosystems und Drittstaaten). Im Formular sind zahlreiche Summen- und Sammelpositionen vorgegeben (z. B. Unternehmen und Privatpersonen insgesamt, inländische Nichtbanken, ausländische Nichtbanken, Banken und Nichtbanken zusammen). Fußnoten verweisen u. a. auf die Stellungnahme IDW RS HFA 8 zur Bilanzierung, auf die statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ (Verzeichnis der Länder, Kennzifferbeschreibung) sowie definitorische Abgrenzungen von Kreditarten und Laufzeiten. Gegenüber früheren Ständen wird durch den Hinweis „(P1, Blatt 1/2) 01.2022“ und die detaillierten Fußnoten erkennbar, dass Definitionen (z. B. Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite, Laufzeitabgrenzung) und Klassifikationen an die Systematik der Anlagen A1/B1 angepasst bzw. präzisiert wurden.