A1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank mit der Bezeichnung Anlage A1B als Ergänzung zur Anlage A1 der Monatlichen Bilanzstatistik. Er gilt im Stand 01.2022 und richtet sich an berichtspflichtige Banken (MFIs), insbesondere Sparkassen, Kreditgenossenschaften sowie Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken mit Forderungen an in- und ausländische Banken. Inhaltlich werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat für Forderungen an Banken nach Laufzeiten (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnertypen erfasst. Es werden detaillierte Positionen für inländische Banken (z.B. 111, 113, 114, 151, 110) und ausländische Banken (z.B. 121, 123, 120) sowie die Summe aller Banken (Position 100) unterschieden. Spezifische Unterpositionen erfassen Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z.B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen mit Zentralen Gegenparteien (z.B. 131, 132, 133, 134) sowie gruppenangehörige Institute (z.B. 141, 142, 143, 144). Besondere Schuldnergruppen wie die Deutsche Bundesbank (Position 114) sowie Zentralnotenbanken mit Sitz im und außerhalb des Euroraums (Positionen 154 und 164) werden gesondert ausgewiesen. Auf Blatt 2 werden zusätzlich Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten in eigenen Spalten (06 bis 10) gemeldet. Fußnoten konkretisieren sektorale Untergliederungen nach Einreicher und Bezogenem der Wechsel, die besondere Ausfüllpflicht für Sparkassen/Kreditgenossenschaften und Landesbanken/Zentralbanken sowie die Vorzeichenkonvention für Bewertungsänderungen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +).

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