A2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage A2 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs). Der Vordruck hat den Stand 01.2022 („A2, Blatt 1/2, 01.2022“) und ist auf Beträge in Tausend Euro ausgelegt, mit Gliederung nach inländischen und ausländischen Banken einschließlich Geldmarktfonds und Zentralbanken im In- und Ausland. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten gegenüber Banken nach Fälligkeit (täglich fällig, bis 1 Jahr, 1–2 Jahre, über 2 Jahre, insgesamt – Spalten 01 bis 06) sowie nach Art (Sparbriefe/Namens-Sparschuldverschreibungen, Treuhandkredite, nachrangige Verbindlichkeiten etc. – Spalten 07 bis 12) ausgewiesen. Die Positionen sind fein differenziert nach Gläubigergruppen, Währung (darunter: auf Euro lautend), Repurchase Agreements (Repos), Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist, Verbindlichkeiten gegenüber Zentralen Gegenparteien und gruppenangehörigen Instituten, mit Summenpositionen wie „Inländische Banken (111+113+151+114)“ (110), „Ausländische Banken (121+123)“ (120) und „Summe Banken (110+120)“ (100). Im Dokument werden zahlreiche Kennziffern und Verweise auf andere Meldevordrucke und Passivpositionen der Bilanz hergestellt, z. B. Abstimmungen mit Passiva 210, 241 und 280 sowie HV22 Position 281/282 und Anlage C2 Position 500/04 bzw. 500/05. Es gibt spezielle Ausweisregeln und „nachrichtliche“ Erläuterungen zu Verbindlichkeiten in Anwahlposition A2 123 05 mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (bereits bzw. noch nicht ausgeübt), zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist in Zeile 123 sowie zur separaten Erfassung entsprechender Sparbriefe und nachrangiger Titel in bestimmten Spalten. Für Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken bestehen besondere Ausfüllhinweise; Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Spitzeninstitut sind abweichend nicht in der Landesbank-Zeile, sondern in Zeile 111 („Inländische Banken (ohne 113, 151 und 114)“) einzubeziehen.