C4
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage C4) zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Der Vordruck trägt die Kennzeichnung C4 mit Stand 01.2022 und erfasst Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten, gegliedert nach Laufzeitbändern bis über 2 Jahre. Inhaltlich differenziert das Formular detaillierte Gläubigerkategorien wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 613+713), Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentliche Haushalte (u. a. Zentralregierungen 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherungen 250) und fasst diese in Sammelpositionen wie Unternehmen und Privatpersonen (100) oder Öffentliche Haushalte (200) zusammen. Besondere Ausweisvorschriften betreffen u. a. Verbriefungszweckgesellschaften (119), Finanzhandelsinstitute (626), Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 636), zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Extrahaushalte (FEU) der öffentlichen Hand (Positionsgruppen 211, 221, 231, 251 und Sammelposition 201). Der Vordruck schreibt nachrichtliche Angaben zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichen Kündigungsrechten sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist vor, jeweils differenziert nach Spalten der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. In Anlage C3 Spalte 05 und Anlage C4 Spalte 05 sind Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist enthalten; in Spalte 05 von Anlage C4 sind zudem nachrangig begebene Namensschuldverschreibungen und nachrangige Verbindlichkeiten gemäß Fußnote 1 auszuweisen. Fußnoten definieren u. a., dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen, dass bestimmte Anteile aus HV22 Position 327 stammen, und dass Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand umfassen, die Nichtmarktproduzenten sind. Der Vordruck enthält zudem Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts und dient der statistischen Aufschlüsselung der Summe Nichtbanken (Position 300) nach Laufzeiten und Gläubigergruppen.