E1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage E1“ der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank zur Meldung von Wertpapieren (Schatzwechseln und Schuldverschreibungen) in Tausend Euro. Die Fassung ist mit „(E1, Blatt 1) 01.2022“ und „(E1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und erfasst Bestände zum „Stand Ende“ für inländische und ausländische Schuldner/Emittenten, insbesondere Nichtbanken und öffentliche Haushalte. Inhaltlich gliedert das Formular die Wertpapiere nach Instrumenten (Geldmarktpapiere gemäß Aktiva 040 und 081, Anleihen und Schuldverschreibungen gemäß Aktiva 082, Teilbeträge für Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen und sonstige börsenfähige Geldmarktpapiere) sowie nach Restlaufzeit (bis 2 Jahre einschließlich, über 2 Jahre, insgesamt). Die inländischen Sektoren werden fein unterteilt, u.a. in inländische Banken (MFIs, Pos. 110), Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen (612, 712, zusammen 121), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713) mit Unterpositionen für Verbriefungszweckgesellschaften (129) und Finanzhandelsinstitute (626), sonstige Unternehmen (123) und öffentliche Haushalte (Bund 124, Sondervermögen des Bundes 125, Länder 126, Gemeinden 127, Sozialversicherungen 250 sowie Extrahaushalte 224/225/226/227/251). Auf Blatt 2 werden ausländische Sektoren erfasst: ausländische Banken (134), Unternehmen und Privatpersonen (135) mit Unterpositionen für Verbriefungszweckgesellschaften (137), Finanzhandelsinstitute (426) und sonstige Unternehmen (414) sowie ausländische öffentliche Haushalte (136), woraus Ausländische Nichtbanken (400) und insgesamt Ausländer (130) gebildet werden. Das Formular enthält Summenpositionen wie „Inländische Nichtbanken (120)“, „Inländische öffentliche Haushalte (200)“, „Ausländer (130)“ und die Gesamtposition „Summe (100)“ sowie technisches Feldmaterial für Banknummer, Prüfziffer und Name. Fußnoten definieren u.a. Geldmarktpapiere (Commercial Paper, Certificates of Deposit, Euronotes u.ä., die auf den Inhaber lauten und börsenfähig sind), den Bruttobestand vor Abzug der Leerverkäufe, die Einbeziehung von Emissionen der Deutschen Bundespost sowie die Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Gegenüber früheren Fassungen werden im vorliegenden Ausschnitt keine expliziten Änderungen oder neuen Anforderungen beschrieben; lediglich der Stand 01.2022 markiert die Gültigkeit der aktuellen Struktur und Sektorabgrenzungen.