B6
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B6 – Monatliche Ergänzungsmeldung“, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck trägt die Kennzeichnung „(B6) 01.2022“ und ist damit auf den Stand Januar 2022 datiert; er ist nur für in Euro lautende Forderungen vorgesehen. Inhaltlich werden Forderungen nach Ursprungslaufzeit, Restlaufzeit und Zinsanpassung erfasst, und zwar in Beträgen in Tausend Euro. Der Vordruck unterscheidet Schuldnergruppen „Sonstige Unternehmen“, „Privatpersonen“ und „Organisationen ohne Erwerbszweck“ im Inland sowie in anderen Mitgliedsländern des Euroraums, jeweils mit Positionsnummern 114, 120, 130 bzw. 214, 220, 230. Er enthält Spalten für Forderungen bis 1 Jahr, von über 1 Jahr mit Zinsanpassung innerhalb der nächsten 12 Monate sowie bis 2 Jahre und von über 2 Jahren mit Zinsanpassung innerhalb der nächsten 24 Monate. Es werden Buchforderungen gemäß Aktiva HV11 Position 071 mit Ursprungslaufzeit über 1 Jahr bzw. über 2 Jahre nach unterschiedlichen Restlaufzeiten abgefragt. Der Vordruck definiert „Sonstige Unternehmen“ als Unternehmen ohne Versicherungsunternehmen und ohne sonstige Finanzierungsinstitutionen und stellt klar, dass Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleute zu melden sind.