S1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage S1 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) mit monatlicher Meldepflicht. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „(S1, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und erfasst Bestände von in einer Verbriefung verwalteten Krediten („Servicing“) sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator als auch aus reiner Servicing-Übernahme. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1 auszufüllen, mit Angaben zur Transaktion wie bankinterner Kenn-Nummer (Position 901), Name/Firma (902), Anschrift (903, 908, 909), Sitzland (904) sowie Kennziffern zum Servicing (905) und zur Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906). Inhaltlich werden Wechselkredite und Buchforderungen (Abgrenzung gemäß Aktiva 061/071 bzw. 062/072) nach Laufzeitbändern und Schuldnergruppen unterschieden, darunter inländische und ausländische Banken (MFIs), Versicherungsunternehmen (z.B. 111, 411, 716), Altersvorsorgeeinrichtungen (612, 616, 712, 716), Investmentvermögen (112, 412) und übrige Finanzierungsinstitutionen inklusive Verbriefungszweckgesellschaften (118, 418). Weitere Meldepositionen betreffen Unternehmen und Privatpersonen (z.B. 110, 120, 130, 400), Konsumentenkredite (Positionen 120, 420), Kredite für den Wohnungsbau (124, 421) sowie sonstige Kredite (126, 423) und Organisationen ohne Erwerbszweck (Positionen 127, 430). Die Form unterscheidet inländische Nichtbanken (Positionen 100, 200, 300) von ausländischen Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten des Eurosystems (600) bzw. außerhalb des Eurosystems (650), einschließlich öffentlicher Haushalte (500) und speziell gekennzeichneter Verbriefungszweckgesellschaften (818). Anmerkungen verweisen auf die Kennzifferbeschreibungen und das Länderverzeichnis in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik Richtlinien) sowie auf definitorische Laufzeitabgrenzungen, die an die Systematik der Anlagen A1 und B1 der Bilanzstatistik angelehnt sind. Eine besondere formale Vorgabe ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage S1 als eine Einheit zu behandeln sind, inklusive der Identifikationsangaben in den Zeilen 901 bis 909, wobei die Aufteilung lediglich der besseren Lesbarkeit dient.