S1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage S1B der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) als Ergänzung zur Anlage S1. Der Stand des Formulars ist 01.2022, es gilt für monatliche Meldungen zu Beständen von in Verbriefungen verwalteten Krediten („Servicing“) aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator sowie aus reiner Servicing-Übernahme. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1B auszufüllen, inklusive Angaben zur Transaktion wie bankinterne Kenn-Nummer (Position 901), Name/Firma (902), Servicing-Kennzeichnung (905), Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906) sowie Sitzland (ISO-Code, 904). Inhaltlich werden Bestände an Wechselkrediten und Buchforderungen (definitorische Abgrenzung gemäß Aktiva 061/071 bzw. 062/072) nach Laufzeitbändern und Schuldnergruppen ausgewiesen, u. a. inländische und ausländische Banken (MFI), Versicherungsgesellschaften (Positionen 111/411, 612/616/712/716), Verbriefungszweckgesellschaften (118, 418, 650, 818), Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Die Meldung erfolgt in Tausend Euro, mit speziellen Aggregatspositionen für inländische und ausländische Nichtbanken, öffentliche Haushalte (z. B. Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherungen 250/550) sowie Summenpositionen wie „Banken und Nichtbanken“ (Position 860); die definitorischen Laufzeitgrenzen orientieren sich an Spalten der Anlagen A1 und B1. Es werden kreditspezifische Untergliederungen verlangt, etwa Konsumentenkredite (Position 120/420), Kredite für den Wohnungsbau (124/421) und sonstige Kredite (126/423), einschließlich gesonderter Ausweisung von Krediten an wirtschaftlich selbständige Privatpersonen. Die rechtliche und definitorische Einbettung erfolgt über Verweise auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“, einschließlich Kennzifferbeschreibung und Verzeichnis der Länder sowie Erläuterungen zu Bewertungsänderungen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +) im Berichtsmonat. Neu bzw. hervorgehoben ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage S1B als eine Einheit zu behandeln sind und die Aufteilung des Schemas in zwei Teile ausschließlich der besseren Lesbarkeit dient.

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