S1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage S1B“ zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für traditionelle Verbriefungen (Bestände) als Ergänzung zur Anlage S1. Der Stand des Formulars ist 01.2022 („S1B, Blatt 1/2, 01.2022“) und es gilt für monatlich meldepflichtige Bestände von in Verbriefungen verwalteten Krediten („Servicing“) im In- und Ausland. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine gesonderte Anlage S1B zu erstellen, wobei Angaben zur Transaktion wie bankinterne Kenn-Nummer (Pos. 901), Name/Firma (902), Adresse (903, 908, 909), Sitzland (904) sowie Servicing (905) und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906) zu melden sind. Inhaltlich werden nach Schuldnergruppen und Laufzeiten gegliederte Bestände von Wechselkrediten (entsprechend Aktiva 062/072) und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071) in Tausend Euro erfasst, u. a. für inländische Banken (MFI), ausländische Banken innerhalb/außerhalb des Eurosystems, Nichtbanken, Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Haushalte. Die Positionen umfassen zahlreiche Detailkategorien, z. B. inländische Banken (910), ausländische Banken (920), Versicherungsunternehmen (111/612/712/112), Investmentvermögen (613/412), sonstige Finanzierungsinstitutionen (117/413), Privatpersonen und Unterarten der Kredite (Konsumentenkredite 124/421, Kredite für den Wohnungsbau 125/422, sonstige Kredite 126/423) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck (130/430). Es wird zwischen inländischen Nichtbanken (u. a. Unternehmen und Privatpersonen 100, öffentliche Haushalte 200), ausländischen Nichtbanken (400, 600, 700) und deren Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften (118, 418, 650) und öffentlichen Haushalten (817, 818) unterschieden, und aggregierte Summenpositionen wie Banken (900), Nichtbanken (750) sowie Banken und Nichtbanken (860) sind vorgegeben. Rechtliche und definitorische Grundlagen werden durch Verweise auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik Richtlinien, Kennzifferbeschreibung, Länderverzeichnis) und auf die Systematik anderer Anlagen (B1, A1) sowie Begriffsbestimmungen zu Kreditarten und Privatpersonen (Fußnoten 1–7) hergestellt. Ausdrücklich geregelt ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage S1B als Einheit zu behandeln sind und dass Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat (Abschreibungen -, Zuschreibungen +; Fußnote 8) gesondert in den gemeldeten Beständen zu berücksichtigen sind. Neu bzw. spezifisch hervorgehoben sind insbesondere der Servicing-Fokus (auch bei reiner Servicing-Übernahme ohne Originatorfunktion) und die differenzierte Gliederung nach Laufzeit, Kreditart und Schuldnerkategorien innerhalb der Verbriefungsbestände.