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23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck „Anlage H“, ein Ergänzungsblatt zum Hauptvordruck der Monatlichen Bilanzstatistik mit Zusatzangaben für Mindestreservezwecke. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „01.2022“ datiert und richtet sich an mindestreservepflichtige Banken (MFIs) und Nicht-MFI-Kreditinstitute des In- und Auslands im Euroraum. In Blatt 1 werden in Tausend Euro zusätzliche Angaben zu Verbindlichkeiten und eigenen Schuldverschreibungen erhoben, u. a. täglich fällige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit/Kündigungsfrist, Verbindlichkeiten aus Repos und Spareinlagen, jeweils nach Gegenpartei- und Ländergruppen (Positionen 110–172). Blatt 1 enthält zudem spezifische Positionen zu eigenen börsenfähigen Schuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2 Jahre im eigenen Bestand und im Bestand mindestreservepflichtiger Institute sowie zu Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Banken und Nichtbanken. Blatt 2 erfasst für die Berechnung des Reserve-Solls die Reservebasis (Positionen 210–260) aus Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, Banken im Eurosystem und im übrigen Ausland, Spareinlagen sowie Inhaberschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2 Jahre einschließlich. Für die Inhaberschuldverschreibungen ist alternativ entweder der Wert aus Anlage H, Pos. 172/01 (Pos. 251) oder ein pauschaler Betrag gemäß EZB-Vorgabe (Pos. 252) anzusetzen, woraus die Reservebasis (Pos. 260) und das Reserve-Soll vor und nach Freibetrag (Pos. 270, 280) berechnet werden. Das Dokument verweist als Rechtsgrundlage mehrfach auf die EZB-Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2021/1), insbesondere Art. 5 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 2, sowie auf von EZB/Bundesbank veröffentlichte Kalender zur Erfüllungsperiode und Berichtigungsterminen. Gegenüber früheren Fassungen werden in dieser Version 01.2022 insbesondere die Berechnung des Reserve-Solls und die Behandlung von Inhaberschuldverschreibungen und Freibeträgen explizit an die Vorgaben der EZB-Verordnung EZB/2021/1 angepasst.

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