O1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungsverkäufe und -käufe außerhalb von Verbriefungstransaktionen. Die Fassung ist mit „(O1, Blatt 1/Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für monatlich meldepflichtige Banken (MFIs), wobei für jede Kennziffer-Kombination 905/906 eine separate Anlage O1 einzureichen ist. Inhaltlich werden aggregierte Salden von Forderungsverkäufen und -käufen in Tsd Euro nach Auswirkungen auf die Bilanz (Kennziffer 905) und Art des Geschäftspartners (Kennziffer 906) sowie nach Schuldnerkategorien und Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) ausgewiesen. Die Positionen gliedern sich u. a. nach inländischen und ausländischen Banken (z. B. Kennziffern 910, 921, 800, 900, 860), inländischen und ausländischen Nichtbanken (z. B. 300, 700, 750), Unternehmen, Privatpersonen (z. B. 120, 420) und öffentlichen Haushalten (z. B. 200, 500). Spezifische Unterpositionen betreffen z. B. Versicherungsunternehmen (112, 412), Investmentvermögen (613, 617), Verbriefungszweckgesellschaften (117, 417, 818), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 430) sowie unterschiedliche Kreditarten wie Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite (u. a. 124–126, 421–423). Die definitorische Abgrenzung der Forderungsarten verweist auf bestimmte Aktivpositionen der Bilanz (Wechselkredite: Aktiva 062/072, Buchforderungen: Aktiva 061/071) und auf die Systematik der Anlagen B1 und A1. Rechts- und Methodikverweise enthalten u. a. die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ für die Kennzifferbeschreibung sowie Hinweise zur Behandlung der Vorzeichen (Verkäufe positiv, Käufe negativ) bei der Saldenberechnung. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass Transaktionen, bei denen die Bank nur als Servicer tätig ist, nicht in O1, sondern ausschließlich in Anlage Q1 zu melden sind und dass die Blätter 1 und 2 der Anlage O1 als eine Einheit zu behandeln sind.

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