O1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungsverkäufe und -käufe, die keine Verbriefungstransaktionen betreffen. Die Fassung ist mit „01.2022“ datiert und gilt für monatlich meldepflichtige Banken (MFIs) mit Inlands- und Auslandsbeziehungen im Berichtsmonat. Inhaltlich erfasst Anlage O1 aggregierte Salden aus Forderungsverkäufen/-käufen nach Auswirkungen auf die Bilanz (Kennziffer 905) und Art des Geschäftspartners (Kennziffer 906), getrennt nach Wechselkrediten und Buchforderungen mit Laufzeit- bzw. Kündigungsfristen. Die Geschäftspartner werden detailliert nach Kategorien wie inländische und ausländische Banken (z.B. Kennziffern 910, 920, 900, 860), Versicherungsunternehmen (z.B. 112, 412), sonstige Unternehmen und Privatpersonen (z.B. 110, 120, 410, 420), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 430) sowie öffentliche Haushalte (z.B. 200, 500) gegliedert. Es werden mehrere Unterpositionen ausgewiesen, u.a. Konsumentenkredite (124, 421), Kredite für den Wohnungsbau (125, 422) und sonstige Kredite (126, 423), jeweils weiter untergliedert nach wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen. In den Fußnoten werden definitorische Abgrenzungen der Laufzeiten und Kreditarten sowie der Bezug zu anderen Anlagen (B1, A1) erläutert und auf die Kennzifferbeschreibungen in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen. Eine Besonderheit ist die Vorgabe, für jede Kombination der Kennziffern 905/906 eine separate Anlage O1 einzureichen und die Blätter 1 und 2 als eine Einheit zu behandeln. Neu bzw. klargestellt ist, dass Servicing-Transaktionen ohne Rolle als Forderungsverkäufer/Forderungskäufer nicht in O1, sondern ausschließlich auf Anlage Q1 zu melden sind.