S1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular Anlage S1B zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) als Ergänzung zur Anlage S1. Die Fassung ist mit „(S1B, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(S1B, Blatt 2) 01.2022“ datiert und sieht eine monatliche Meldepflicht für Bestände von in Verbriefungen verwalteten Krediten („Servicing“) vor. Für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage S1B auszufüllen, einschließlich Angaben zur Transaktion wie bankinterne Kenn-Nummer (Position 901), Name/Firma (902), Sitzland (904, ISO-Code), Servicing-Kennzeichnung (905) und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition (906). Die Form sammelt Beträge in Tausend Euro zu Wechselkrediten (Abgrenzung wie Aktiva 062/072) und Buchforderungen (Aktiva 061/071) nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und nach Schuldnergruppen (z.B. inländische Banken, ausländische Banken, Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Haushalte). Es werden zahlreiche Meldepositionen für Schuldnerkategorien vorgegeben, u. a. Inländische Banken (MFI) 910, Ausländische Banken (MFI) 914/921/800/944, Versicherungsgesellschaften 111/612/712, Verbriefungszweckgesellschaften 118/418/650, Privatpersonen 120/410/420–423 sowie öffentliche Haushalte 210–250/510–550. Die Anlage unterscheidet systematisch inländische Nichtbanken (Positionen 100/200/300), ausländische Nichtbanken mit Sitz in Eurosystem-Ländern (400/500/600/700) und außerhalb des Eurosystems und fasst diese zu Sammelpositionen wie Banken und Nichtbanken 860 zusammen. Definitionen zu Kennziffern, Schuldner- und Kreditarten verweisen auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“, einschließlich Verzeichnis der Länder und Systematik der Laufzeiten (Verweis auf Anlagen B1 und A1). Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat sind explizit zu melden (Anmerkung „Veränderungen durch Bewertungskorrekturen“, Fußnote 8: Abschreibungen -, Zuschreibungen +). Neu bzw. hervorgehoben sind die Pflicht zur separaten S1B-Form pro Verbriefungstransaktion, die detaillierte Trennung nach Servicing-Rolle sowie die laufzeitbezogene und schuldnerbezogene Differenzierung der Bestände gemäß Stand 01.2022.

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