C2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage C2) zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs). Die Fassung ist mit „(C2, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten in Tausend Euro. In Anlage C2 werden Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und Gläubigergruppen wie inländische und ausländische Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) ausgewiesen, mit Positionsnummern wie 100, 200, 300, 400 und 500. Die Gliederung enthält detaillierte Unterpositionen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) und verschiedene „darunter“-Spezifikationen wie Verbriefungszweckgesellschaften (115, 423), Finanzhandelsinstitute (626, 426) und Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 634, 636). Die Summenpositionen „Inländische Nichtbanken (300)“, „Ausländische Nichtbanken (400)“ und „Summe Nichtbanken (500)“ bündeln die Verbindlichkeiten gegenüber allen Nichtbanken, einschließlich der nachrichtlich zu meldenden Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit bzw. Kündigungsfrist und zusätzlichen Kündigungsrechten des Gläubigers. In den Spalten werden auch spezifische Titel wie Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist ausgewiesen, einschließlich nachrangig begebener Namensschuldverschreibungen, die eine Teilmenge von HV22-Position 327 darstellen. Fußnoten regeln die Abstimmung mit anderen Meldevordrucken und Passivpositionen, etwa mit Anlage A2 Position 100/11 bzw. 100/09 für Treuhandkredite (Passiva 241) sowie mit HV22 Position 281 und 282 und Anlage A2 Position 100/12 bzw. 100/10 für nachrangige Verbindlichkeiten (Passiva 280). Weitere Fußnoten präzisieren die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten von Bund und Ländern sowie die Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind.

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