B1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) in Tausend Euro. Die Fassung ist mit „B1, Blatt 1“ und „B1, Blatt 2“ auf den Stand 01.2022 datiert und gilt für inländische sowie ausländische Nichtbanken, gegliedert nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentlichen Haushalten. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071, Wechselkredite, Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite, Forderungen aus Konsortialkrediten und aus Reverse-Repo-Geschäften mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist erhoben, jeweils nach Fristigkeit (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und insgesamt. Die Positionenstruktur umfasst u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (112 = 612+712), Investmentvermögen (613), Übrige Finanzierungsinstitutionen (713), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113 = 613+713), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (120, 121–123), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) sowie inländische öffentliche Haushalte (210–251, 200, 201, 300, 400, 500). Speziell ausgewiesen werden zahlreiche „darunter“-Positionen, z. B. Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (u. a. 614, 115, 423), Forderungen gegenüber Verbriefungszweckgesellschaften (117, 425), Finanzhandelsinstituten (626, 426) und Zentralen Gegenparteien (116, 424), sowie Extrahaushalte (211, 221, 231, 251; zusammengefasst 201). Für ausländische Nichtbanken werden Unternehmen und Privatpersonen (421, inkl. 423–426) sowie öffentliche Haushalte (422) erfasst, zusammengefasst in „Ausländische Nichtbanken“ (400) und schließlich „Summe Nichtbanken“ (500). Das Formular enthält Verweise auf Abstimmungen mit anderen BISTA-Formularen, insbesondere Anlage A1 (Position 100/06–100/08) und diverse Aktiva- und Passiva-Positionen (050, 062, 072, 121, 341, 350), sowie Erläuterungen zur sektoralen Untergliederung der Wechsel. Änderungen werden nicht explizit erläutert, jedoch zeigt die Datumsangabe 01.2022 eine gültige Version ab diesem Zeitpunkt und die explizite Ausweisung von Extrahaushalten und Spezialsektoren als Bestandteil der aktuellen Systematik.