M1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage M1B – Notional Cash Pooling Positionen“, eine Ergänzung zur Anlage M1 der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabevermerk „(M1B, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Institute mit Forderungen an Banken und Nichtbanken in Euro. Inhaltlich werden fiktive Cash-Pooling-Positionen erfasst, als Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tausend Euro, die in den Meldeschemata A1B bzw. B1B/B3B (für Bausparkassen A1B-BAUSP, B1B-BAUSP) in Spalte 01 bzw. 01/02 enthalten sind. Die Positionen gliedern sich u. a. in inländische Banken (MFIs, Pos. 900), inländische Nichtbanken mit detaillierter Untergliederung nach Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), sonstigen Finanzierungsinstitutionen (613, 713) sowie Unternehmen und Privatpersonen (110, 120, 130, 100, 200, 290, 800). Für Auslandsgläubiger werden Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (910) bzw. außerhalb des Eurosystems (920, 930) sowie ausländische Nichtbanken nach ähnlichen Untergruppen (Versicherungsunternehmen 412/512/312, Unternehmen 310, Privatpersonen 320, OoE 330, öffentliche Haushalte 350, Summe 300, 400, 500) und Gesamtsummen (950, 980) ausgewiesen. Fußnote 1 stellt klar, dass das Meldeschema erst bei Überschreitung eines Schwellenwertes gemäß HV22.523 zu melden ist, während Fußnote 2 die Vorzeichenkonvention für Abschreibungen (Minus) und Zuschreibungen (Plus) erläutert. Fußnoten 3 und 4 definieren die besonderen Verweise und Spaltenbezüge für Bausparkassen auf die Meldeschemata A1B-BAUSP und B1B-BAUSP.

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