D1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage D1 Spareinlagenbestand“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, ausgewiesen für Beträge in Tausend Euro. Der Stand des Vordrucks ist 01.2022, und er bezieht sich auf Spareinlagen gemäß Passivposition 221, auf Euro lautend, mit verschiedenen Kündigungsfristen (bis 3 Monate, über 3 Monate, über 2 Jahre). Inhaltlich gliedert die Anlage D1 die Spareinlagen nach Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (z. B. Position 612/812), Altersvorsorgeeinrichtungen (712/912), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds, z. B. 613/813), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (u. a. 713, 631, 634, 641–643, 651, 654) sowie Unternehmen und Privatpersonen mit zahlreichen Unterpositionen. Für inländische Gläubiger werden u. a. Positionen für Unternehmen (110), Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130/131), inländische öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250 samt Extrahaushalten 211, 221, 231, 251) und die Sammelpositionen „Inländische Nichtbanken“ (300), „Summe Nichtbanken“ (500) ausgewiesen. Für ausländische Nichtbanken unterscheidet Blatt 2 zwischen Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Euroraums (z. B. 740, 750, 760) und Nichtbanken mit Sitz außerhalb des Euroraums (940, 950, 960) sowie der Gesamtposition „Ausländische Nichtbanken“ (400) und ergänzenden Sammelpositionen (421, 422). Fußnoten erläutern besondere inhaltliche Abgrenzungen, etwa die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (Fußnote 1), die Zuordnung von Einzelkaufleuten zu Privatpersonen (Fußnote 2), sowie die Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind (Fußnote 5). Neu bzw. besonders hervorgehoben sind die Zusatzkennzeichnungen „darunter“-Positionen, etwa für Verbriefungszweckgesellschaften (118/119), firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber, zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute und Spareinlagen mit über die Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung in Zeile 300.