F2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage F2“ der monatlichen Bilanzstatistik, herausgegeben von der Deutschen Bundesbank, mit Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Formulars ist 01.2022 („F2, Blatt 1/2“) und es richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute mit eigenen nicht börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapieren. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten aus nicht börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen (IHS) und nachrangigen Papieren nach Gläubigergruppen, Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt (Spalte 01–05 bzw. 01–03) gegliedert. Auf Blatt 1 werden inländische Gläubiger erfasst, u.a. inländische Banken (MFIs), inländische Nichtbanken (Nicht-MFIs) mit Untergruppen wie Versicherungsunternehmen (Position 211), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen (Position 210), Privatpersonen (220), Organisationen ohne Erwerbszweck (230) und öffentliche Haushalte (Position 240 sowie Extrahaushalte 640). Auf Blatt 2 werden Ausländer als Gläubiger unterschieden in Banken (Position 334 mit Unterpositionen 344, 346), übrige Sektoren wie Unternehmen und Privatpersonen (337+537) sowie öffentliche Haushalte (336, 339, 331) und es wird die Gesamtsumme aller Gläubiger über die Positionen 100, 200 und 300 zur Position 400 verdichtet. Das Formular enthält Abstimmungsregeln mit anderen Meldevordrucken: HV21 (Positionen 231 und 232) werden mit Anlage F1 und Anlage F2 Position 400 abgestimmt, und HV22 Position 282 mit den nachrangigen nicht börsenfähigen IHS und Inhabergeldmarktpapieren (Verweis 4). Zusätzlich werden Begriffe wie Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind) und Finanzhandelsinstitute gemäß § 25f KWG und dem Trennbankgesetz vom 7. August 2013 definiert. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist die detaillierte sektorale und laufzeitbezogene Aufschlüsselung der nicht börsenfähigen IHS einschließlich der gesonderten Kennzeichnung nachrangiger Papiere mit Laufzeit über 2 Jahre, die in Spalte 05 enthalten sind.

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