Q1B - Ergänzung zur Anlage Q1 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022 Vordruck

10.09.2021

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck (Anlage Q1B) als Ergänzung zur Anlage Q1 der Monatlichen Bilanzstatistik zur Meldung des Bestands verwalteter („Servicing“) Kredite ohne Verbriefungen. Die Fassung trägt den Stand 01.2022 und gilt für verwaltete Kredite aus eigenen Forderungsverkäufen und aus reiner Servicing-Übernahme, für die jeweils eine separate Anlage Q1B je Kennziffer-Kombination 905/906 einzureichen ist. Inhaltlich erfasst das Formular Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat (Abschreibungen mit Minus, Zuschreibungen mit Plus) nach „Auswirkungen auf die Bilanz“ (Kennziffer 905) und „Art des/r Geschäftspartner(s)“ (Kennziffer 906) in Tausend Euro. Die Positionen gliedern sich nach Kreditarten (Wechselkredite, Buchforderungen mit vereinbarter Laufzeit/Kündigungsfrist) und Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) sowie nach detaillierten Gegenparteikategorien wie In- und Auslandsbanken (z.B. 910, 921, 920, 900), inländische Nichtbanken (z.B. 100, 200, 300), ausländische Nichtbanken (z.B. 400, 600, 700) und deren Untergliederungen. Es werden zahlreiche Einzelpositionen für Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck ausgewiesen, etwa Versicherungsgesellschaften (612/616), Altersvorsorgeeinrichtungen (712/716), Verbriefungszweckgesellschaften (117/417/818), Konsumentenkredite (124/421), Kredite für den Wohnungsbau (125/422) und sonstige Kredite (126/423). Das Formular verweist für die Kennzifferbeschreibungen auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ und stellt definitorische Bezüge zu anderen Anlagen her (z.B. Aktiva 061/071/062/072, Spalte 01 der Anlage B1 sowie Spalten 01 und 02 der Anlage A1). Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage Q1B eine Einheit bilden und auch die Angaben zu den Kennziffern 905 und 906 gemeinsam zu interpretieren sind; die Zweiteilung dient nur der besseren Lesbarkeit. Neu bzw. konkret geregelt ist insbesondere die Pflicht, für jede Kombination der Kennziffern 905/906 eine eigene Anlage Q1B zu melden und Bewertungskorrekturen systematisch nach Kreditarten, Laufzeiten und Gegenparteien zu differenzieren.