C3

23.09.2026 Ausgabe 2019-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebenes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage C3) für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion. Der Vordruck trägt die Bezeichnung „Anlage C3“ und ist mit „Stand Ende“ sowie dem Ausgabedatum 01.2019 versehen; er richtet sich an meldepflichtige Banken und Kreditinstitute. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva-Position 222 (Teilbetrag) nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und insgesamt in Tsd Euro erfasst, einschließlich spezieller Ausweise für Repo-Geschäfte nach Laufzeitbändern. Die Gläubiger werden differenziert nach Sektoren und Untersektoren wie Versicherungsgesellschaften (Positionen 612, 712, 626), Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds, Position 112), sonstige Unternehmen und Privatpersonen (Positionen 110–123), Organisationen ohne Erwerbszweck (Position 130/131) sowie öffentliche Haushalte (Zentralregierungen, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen, inkl. Extrahaushalte, Positionen 210–251). Das Formular weist darüber hinaus Sammelpositionen wie Unternehmen und Privatpersonen einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck (Position 100), Öffentliche Haushalte (Position 200) und die Gesamtposition Nichtbanken (Position 300) aus, ergänzt um Leerpositionen (z.B. 111, 240) für eventuelle spätere Erweiterungen. Auf Blatt 2 werden nachrichtliche Zusatzangaben verlangt, u.a. zu in Zeile 300 enthaltenen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (Position 400) sowie zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (Positionen 500 und 600), differenziert danach, ob das Kündigungsrecht ausgeübt wurde. Fußnoten verweisen auf die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, die Branchenschlüssel der Kundensystematik (64D, 660), den zusätzlichen Ausweis betroffener Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06 sowie die Definition von Extrahaushalten als FEU der öffentlichen Hand, die Nichtproduzenten sind. Änderungen gegenüber anderen Ständen werden im vorliegenden Ausschnitt nicht beschrieben, es wird lediglich der Stand 01.2019 ausgewiesen.

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