D1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage D1 „Spareinlagen“ (Blatt 1 und Blatt 2). Die Fassung ist mit „12.2014“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Institute zur Erfassung von Spareinlagenbeständen, getrennt nach Gläubigergruppen und Sitz im In- und Ausland. Inhaltlich werden Spareinlagen gemäß Passivposition 221 nach Gläubigerarten (z.B. Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) und nach Sitz (inländische bzw. ausländische Nichtbanken, EWU/Nicht-EWU) sowie nach Laufzeit bzw. Kündigungsfrist strukturiert. Die Spalten 01 bis 07 erfassen u.a. den Gesamtbestand, Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten, über drei Monaten und über zwei Jahren, jeweils überwiegend auf Euro lautend, und führen verschiedene Summenpositionen (z.B. 100, 200, 300, 400, 500). Fußnoten konkretisieren die Abgrenzungen, etwa die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (außer in Zeile 600), die Zuordnung von Einzelkaufleuten zu Privatpersonen sowie die Definition von Extrahaushalten als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Eine besondere Teilposition (Zeile 600) erfasst Spareinlagen mit einer über die Mindest- bzw. Grundverzinsung hinausgehenden Verzinsung, die innerhalb der inländischen Nichtbanken (Zeile 300) enthalten sind.