C1

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage C1, zur Erhebung von Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) ohne Spareinlagen. Der Vordruck gilt in der Fassung mit Stand 12.2014 und erfasst Beträge in Tausend Euro für meldepflichtige Institute (Banknummer, Prüfziffer, Name, Ort). Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und Repos sowie Laufzeitbändern bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre und über 2 Jahre in den Spalten 01 bis 06 gegliedert. Die Gläubiger werden nach inländischen Nichtbanken (u. a. Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck) und inländischen öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung inkl. Extrahaushalte) mit eigenen Positionsnummern (z. B. 110, 200, 300) ausgewiesen. Blatt 2 erweitert dies um ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (Position 421) sowie öffentliche Haushalte (Position 422) und bildet die Gesamtsumme der Nichtbanken in Position 500. Nachrichtlich werden zusätzliche Ausweise für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (Position 600) sowie für Repo-Verbindlichkeiten mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers, unterschieden nach noch nicht (Position 700) und bereits ausgeübtem Kündigungsrecht (Position 800), gefordert. Fußnoten präzisieren die Abgrenzung einzelner Gläubigergruppen (z. B. Einschluss von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten, Verbriefungszweckgesellschaften und Nichtmarktproduzenten gemäß Kundensystematik-Branchenschlüssel 660).

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