A1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A1B – Forderungen an Banken (MFIs), Ergänzung zur Anlage A1“, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und erfasst Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, bezogen auf Forderungen an Banken und Geldmarktfonds (MFIs) im Inland und Ausland. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist sowie Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020 nach Schuldnergruppen und Laufzeiten in Tsd Euro gegliedert. Die Positionen umfassen u. a. Inländische Banken (111, 113, 151, 114 sowie Summe 110), Ausländische Banken (121, 123, 120), Deutsche Bundesbank (114), Zentralnotenbanken im und außerhalb des Euroraums (154, 164) sowie die Gesamtposition „Summe Banken“ (100). Zusätzlich werden spezielle Unterpositionen zu Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z. B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), zu Geschäften mit Zentralen Gegenparteien (z. B. 131, 132, 133, 134) und zu gruppenangehörigen Instituten (z. B. 141, 142, 143, 144) ausgewiesen. Im zweiten Blatt werden ergänzend Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Forderungen aus Konsortialkrediten (Spalten 06–10) nach denselben Schuldnergruppen erfasst. Fußnoten präzisieren die Meldepflicht: bestimmte Zeilen sind nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen, die sektorale Untergliederung der Wechsel richtet sich nach Einreicher bzw. Bezogenem, und Abschreibungen sind mit Minus-, Zuschreibungen mit Pluszeichen zu melden. Änderungen oder neue Anforderungen werden vor allem durch die Kennzeichnung des Gültigkeitsstands 01.2022 und die Hervorhebung der Bewertungskorrekturen als Berichtsgegenstand deutlich.

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