F2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage F2“ der Deutschen Bundesbank als Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Formulars ist 01.2022, es erfasst Verbindlichkeiten aus nicht börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen (IHS) und nachrangigen Papieren in Tausend Euro für inländische und ausländische Gläubiger. Inhaltlich werden nicht börsenfähige IHS und Inhabergeldmarktpapiere eigener Emissionen nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt sowie nachrangige Papiere, einschließlich solcher mit Laufzeit über 2 Jahre, abgefragt. Die Gläubiger werden detailliert untergliedert in inländische Banken (MFIs), inländische Nichtbanken (Nicht-MFIs) wie Versicherungsunternehmen (Position 211), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713, 214), Unternehmen (Position 210), Privatpersonen (220), Organisationen ohne Erwerbszweck (230) und öffentliche Haushalte einschließlich Extrahaushalte (Positionen 240, 640, 643–645, 641). Für Ausländer werden getrennt Banken (Position 334 mit Untergliederung in 344 und 346), sonstige Unternehmen und Privatpersonen (Positionen 335, 337, 537) sowie öffentliche Haushalte (Position 336 mit Unterpositionen 339 und 331) erfasst; die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten aus IHS wird in Position 400 gemeldet. Es werden Abstimmungsbeziehungen zu anderen Meldevordrucken hergestellt: HV21 (Positionen 231 und 232) wird mit Anlage F1 Position 100 und Anlage F2 Position 400 abgeglichen, und nachrangige nicht börsenfähige IHS sind mit HV22 Position 282 abzustimmen. Das Formular enthält zudem Definitionen von Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind) sowie eine Legaldefinition der Finanzhandelsinstitute gemäß § 25f KWG und Trennbankgesetz vom 7. August 2013 (BGBl I Nr. 47, 3090 ff.). Neu bzw. explizit hervorgehoben sind die differenzierte Kennzeichnung von Extrahaushalten in Bund, Ländern und Gemeinden, die detaillierte Untergliederung der Auslands-Gläubiger nach Euroraum/Nicht-Euroraum und die besondere Markierung der nachrangigen IHS mit Laufzeit über zwei Jahre innerhalb der Gesamtsumme.