B4
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage B4) aus der Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungen an Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „(B4, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Institute mit Forderungen gegenüber Inländern und Schuldnern in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Inhaltlich werden Buchforderungen und Wechselkredite nach Schuldnergruppen (Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck) und Kreditarten (Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite, Raten- und Nichtratenkredite, Hypothekarkredite) sowie nach Laufzeiten bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre und über 5 Jahre erhoben. Die Positionen sind detailliert kodiert (z.B. 121, 122, 123, 132, 133, 221–223, 231, 232, 233, 345–349, 144–147, Sammelpositionen wie 120, 130, 220, 230) und beziehen sich ausdrücklich auf Teilbeträge aus Aktiva 071. Es wird zwischen wirtschaftlich selbständigen und wirtschaftlich unselbständigen bzw. sonstigen Privatpersonen unterschieden, einschließlich Einzelkaufleuten, sowie Einrichtungen von OoE, die Nichtmarktproduzenten sind. Fußnoten definieren Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite nach Verwendungszweck (persönliche Verwendung, Wohnraumbeschaffung, Geschäftszwecke/Schuldenkonsolidierung/Ausbildung) und stellen klar, dass Hypothekarkredite einschließlich kommunal verbürgter Hypothekarkredite zu melden sind. Gegenüber früheren Fassungen ist im Dokument explizit die neue Gültigkeit ab 01.2022 ausgewiesen; weitere konkrete Änderungen werden im Text selbst nicht beschrieben.