F2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage F2“ zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Datum „12.2014“ gekennzeichnet und betrifft Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten aus nicht börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und nachrangigen Papieren von inländischen und ausländischen Gläubigern. Inhaltlich werden Beträge in Tausend Euro nach Gläubigergruppen (z.B. inländische Banken, Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentliche Haushalte und Ausländer) und nach Laufzeiten nicht nachrangiger bzw. nachrangiger Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere erfasst. Die Positionen sind durch dreistellige Codes (z.B. 100, 200, 300, 400, 211, 214, 240, 334, 335, 336) strukturiert und teilweise als Summen anderer Positionen definiert, einschließlich spezieller Unterpositionen wie Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute oder Extrahaushalte. Das Formular enthält Abstimmungsregeln mit den Passiva der Hauptvordrucke HV21 und HV22, konkret die Gleichungen HV21 231 und 232 sowie HV22 282 in Bezug auf Anlage F1 und F2. Als rechtliche bzw. definitorische Grundlage wird u.a. § 25f Kreditwesengesetz sowie das „Trennbankgesetz“ vom 7. August 2013 (BGBl 12.8.2013, Teil I, Nr. 47, 3090ff.) für die Definition von Finanzhandelsinstituten herangezogen. Extrahaushalte werden als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand beschrieben, die Nichtmarktproduzenten sind, und sind in mehreren Gläubigergruppen gesondert auszuweisen.