B7B
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage B7B der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, Stand Ende, mit Ausgabedatum 01.2022. Die Anlage B7B ist eine monatliche Ergänzungsmeldung zu Anlage B7 und betrifft Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) aus revolvierenden Krediten, Überziehungskrediten und Kreditkartenkrediten in Euro. Erfasst werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tsd. Euro, unterschieden nach echten und unechten Kreditkartenkrediten sowie revolvierenden Krediten/Überziehungskrediten. Die Gliederung der Schuldner umfasst inländische Nichtbanken und Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Euroraums, jeweils unterteilt in sonstige Unternehmen, wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, wirtschaftlich unselbständige Privatpersonen, sonstige Privatpersonen, zusammengefasste Privatpersonen sowie Organisationen ohne Erwerbszweck. Privatpersonen werden über die Sammelpositionen 120 bzw. 220 (Summe der Einzelpositionen) sowie die aggregierten Positionen „Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck insgesamt“ (120 + 130 bzw. 220 + 230) ausgewiesen. Anmerkungen definieren u. a. Einzelkaufleute als wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, schließen Abruf-/Rahmenkredite ohne regelmäßige Mindestrückzahlung in revolvierende Kredite ein und grenzen „sonstige Unternehmen“ von Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzierungsinstitutionen ab. Unechte Kreditkartenkredite werden auch als „charge card credit“, „delayed debit card credit“, „convenience credit card credit“ bezeichnet, echte Kreditkartenkredite als „extended credit card credit“. Bewertungskorrekturen sind als Abschreibungen mit Minuszeichen und Zuschreibungen mit Pluszeichen zu melden, und der Vordruck enthält Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name des meldenden Instituts.