H-Blatt 1

23.09.2026 Ausgabe 2010-06 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das „H-Blatt 1“ als Ergänzungsblatt zum Hauptvordruck und den Anlagen der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage H, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank. Der Stand des Formulars ist 06.2010 („H-Blatt 1 06.2010“); die Beträge sind in Tausend Euro zu melden und es bezieht sich auf die Meldung von Banken mit Angaben zu Verbindlichkeiten und eigenen Schuldverschreibungen. Das Blatt erfasst Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken (MFIs) ohne Deutsche Bundesbank, gegliedert in täglich fällige Verbindlichkeiten (Position 111), Verbindlichkeiten mit Laufzeit/Kündigungsfrist (112), darunter Repos (113) und deren Summe (110). Weiterhin werden Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) in anderen Ländern der Europäischen Währungsunion ohne Notenbanken des Eurosystems erhoben, mit täglichen Verbindlichkeiten (121), befristeten/kündbaren Verbindlichkeiten (122), Repos (123) und Summe (120), sowie gegenüber Banken im sonstigen Ausland (Positionen 131–133, Summe 130). Gegenüber inländischen Nichtbanken (Nicht-MFIs) sind Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos) (141), Spareinlagen (142) und deren Summe (140) zu melden, entsprechend für Nichtbanken in der EWU (Positionen 151–152, Summe 150) und im sonstigen Ausland (Positionen 161–162, Summe 160). Zusätzlich werden eigene, auch nachrangig begebene börsenfähige Schuldverschreibungen (einschl. Inhabergeldmarktpapieren) mit Laufzeit bis 2 Jahre im eigenen Bestand (171) sowie im Bestand anderer Banken (MFIs) im Inland und in der EWU, die der Mindestreservepflicht unterliegen (172), sowie deren Summe (170) abgefragt. Eine Fußnote stellt klar, dass die Angabe zu Position 172 freigestellt ist, aber im Bedarfsfall nachgewiesen werden können muss.

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