L1 – Unwiderrufliche Kreditzusagen 01.01.2022

29.09.2021

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebener Meldevordruck Anlage L1 zur Monatlichen Bilanzstatistik für unwiderrufliche Kreditzusagen. Die Fassung ist mit „(L1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(L1, Blatt 2) 01.2022“ gekennzeichnet und gilt gemäß Hinweis „gemäß HV 21.390“ für Meldungen ab Stand Ende 01.01.2022. Es handelt sich um ein Formular zur Meldung von Beträgen in Tausend Euro, in dem die unwiderruflichen Kreditzusagen nach Sektoren und Regionen (Inland, übriges Eurosystem, außerhalb des Eurosystems) gegliedert werden. Blatt 1 enthält Positionen u. a. für inländische Banken (MFIs) (Position 110), Banken im übrigen Eurosystem (121), Banken mit Sitz außerhalb des Eurosystems (123), Versicherungsunternehmen (z. B. 212), Unternehmen (210), Privatpersonen (220) und inländische öffentliche Haushalte (250), einschließlich Sammelpositionen wie Banken (100), Unternehmen und Privatpersonen (280) und Nichtbanken (200). Blatt 2 setzt die Gliederung für ausländische Nichtbanken fort, mit Positionen für Versicherungsunternehmen (z. B. 312), Unternehmen (310), Privatpersonen (320), Organisationen ohne Erwerbszweck (330), Nichtbanken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (300), Nichtbanken mit Sitz außerhalb des Eurosystems (420) sowie Sammelpositionen wie Ausländische Nichtbanken (500) und Banken und Nichtbanken (700). Mehrere Positionen sind als Summen- bzw. Aggregatspositionen definiert, etwa Ausländische Banken (120 = 121+123), Versicherungsunternehmen (212 = 612+712 bzw. 312 = 412+512), sonstige Finanzierungsinstitutionen (213 = 613+713 bzw. 313 = 413+513) oder Nichtbanken (600 = 200+500). Das Formular verlangt die Angabe der Banknummer, Prüfziffer und des Namens des meldenden Instituts auf beiden Blättern.