Q1
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage Q1) zur Bankenstatistik für die Monatliche Bilanzstatistik. Die Anlage Q1 ist mit Stand 01.2022 gültig und erfasst Bestände an verwalteten („Servicing“) Krediten ohne Verbriefungen, sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als auch aus reiner Übernahme der Servicing-Dienstleistung. Für jede Kombination der Kennziffern 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des/r Geschäftspartner(s)) ist eine separate Anlage Q1 abzugeben, die Beträge in Tausend Euro ausweist. Das Formular gliedert die Kredite nach Laufzeiten („bis 1 Jahr“, „über 1 Jahr bis 5 Jahre“, „über 5 Jahre“) sowie nach Kreditarten (Wechselkredite, Buchforderungen mit vereinbarter Laufzeit/Kündigungsfrist, Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite). Die Geschäftspartner werden detailliert nach inländischen und ausländischen Banken (MFIs), Versicherungsunternehmen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen, sonstigen Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) und deren Sitz (Inland, andere Eurosystem-Mitgliedsländer, außerhalb des Eurosystems) unterschieden. Mehrere Sammelpositionen fassen Teilpositionen zusammen, etwa Banken (Position 900), inländische Nichtbanken (300), ausländische Nichtbanken (700), Banken und Nichtbanken (860) sowie Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich OoE) (Positionen 100, 400). Die definitorische Abgrenzung der Kreditarten und Laufzeiten verweist explizit auf die Aktiva-Positionen 061/071 bzw. 062/072 sowie auf die Systematik der Anlage B1 (Spalte 01) und Anlage A1 (Spalten 01 und 02) der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“. Im Fußteil werden die Begriffe Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite, wirtschaftlich selbständige Privatpersonen (einschließlich Einzelkaufleute) sowie die Laufzeitabgrenzung bis 1 Jahr einschließlich näher definiert. Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage Q1 sind ausdrücklich als Einheit zu behandeln; die Aufteilung in zwei Blätter dient nur der besseren Lesbarkeit, insbesondere bei Ausdruck oder Visualisierung.