F2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage F2“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Der Stand des Vordrucks ist 12.2014 und er gilt für zusätzliche Angaben zu Verbindlichkeiten aus nicht börsenfähigen Inhaberschuldverschreibungen und nachrangigen Papieren gegenüber in- und ausländischen Gläubigern. Inhaltlich werden Beträge in Tausend Euro nach Gläubigergruppen (u. a. inländische Banken, Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte, Ausländer) und nach Laufzeiten der nicht nachrangigen sowie nachrangigen IHS bzw. Inhabergeldmarktpapiere gegliedert. Das Formular enthält detaillierte Positionsnummern (z. B. 100, 200, 300, 400; Unterpositionen wie 211, 214, 240, 334, 335, 336) und verweist für Abstimmungen mit der Passivseite auf die Meldevordrucke HV21 (Positionen 231, 232), HV22 (Position 282) sowie Anlage F1. Es werden Definitionen zu Extrahaushalten (FEU der öffentlichen Hand, Nichtmarktproduzenten), Sondervermögen des Bundes und der Länder sowie zu Finanzhandelsinstituten gemäß § 25f KWG im Zusammenhang mit dem Trennbankgesetz vom 7. August 2013 (BGBl I, Nr. 47, 3090 ff.) gegeben. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist die explizite Abgrenzung und Kennzeichnung von Verbriefungszweckgesellschaften und Finanzhandelsinstituten sowie von Extrahaushalten innerhalb der Gläubigergruppen, die für die Abstimmung mit anderen Meldevordrucken und die aufsichtsrechtliche Bewertung relevant ist.