A2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage A2“ der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs). Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „01.2022“ datiert und gilt für Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften mit Inlands- und Auslandsverbindlichkeiten gegenüber MFIs. Inhaltlich gliedert das Formular die Verbindlichkeiten nach Gläubigergruppen (z.B. Inländische Banken, Ausländische Banken, Geldmarktfonds, Deutsche Bundesbank, Zentralnotenbanken) und nach Laufzeitbändern von täglich fällig bis über 2 Jahre sowie insgesamt (Spalten 01–06). Zusätzlich werden in weiteren Spalten (07–12) Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen, weitergegebene Wechsel, Indossamentsverbindlichkeiten, eigene Akzepte/Solawechsel, Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten erhoben, jeweils mit Positionsnummern wie 100, 110, 120, 123 etc. Es werden zahlreiche Unterpositionen „darunter“ ausgewiesen, u.a. auf Euro lautende Verbindlichkeiten (z.B. Positionen 161, 166, 173, 174, 175), Repurchase Agreements (Repos) (z.B. 115, 116, 117, 122, 124, 162), Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist (z.B. 163, 167, 178) sowie gegenüber Zentralen Gegenparteien (z.B. 131, 132, 133, 134) und gruppenangehörigen Instituten (z.B. 141, 142, 143, 144). Nachrichtlich werden besondere Verbindlichkeiten in Position A2 123 05 mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers unterschieden, je nachdem ob das Kündigungsrecht bereits ausgeübt wurde (Ausweis in der Spalte der vereinbarten Kündigungsfrist) oder noch nicht (Ausweis in der Spalte der vereinbarten Laufzeit). Fußnoten regeln u.a. die Ausfüllpflicht spezieller Institute, die Einbeziehung nachrangig begebener Titel, die Abstimmung mit anderen Passivpositionen (Passiva 210, 241, 280; HV22 Positionen 281 und 282 sowie Anlage C2 Positionen 500/04 und 500/05) und den zusätzlichen Ausweis bestimmter Verbindlichkeiten in Spalten 07 und 12. Für Sparkassen/Kreditgenossenschaften und Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken wird festgelegt, dass Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Spitzeninstitut nicht in der Spezialzeile, sondern in Zeile 111 zu melden sind.

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