E5 - Wertpapiere - Zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen / nachrangige Papiere – Ausweis zum passivierten Wert 01.01.2022
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Meldevordruck der Anlage E5 zur Monatlichen Bilanzstatistik für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren. Er gilt in der Fassung mit Stand 01.01.2022 und erfasst zurückgekaufte börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen sowie nachrangige Papiere zum passivierten Wert in Tausend Euro. Der Vordruck unterscheidet nach Art der begebenen Papiere und nach Laufzeitbändern bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre sowie über 2 Jahre und bildet eine Gesamtsumme aus den Spalten 01 bis 03. Ausgewiesen werden u. a. variabel verzinsliche Anleihen (Pos. 100/101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103), Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie von unter 100 % und auf Euro lautende Papiere (105, 106). Besonders hervorgehoben werden nachrangige börsenfähige IHS gemäß HV22 Position 281 sowie nicht nachrangige börsenfähige IHS gemäß HV21 Position 230, jeweils als auf eigene Rechnung begebene und zurückgekaufte Papiere. Der Vordruck verlangt zusätzliche Angaben zur Banknummer, Prüfziffer und zum Namen des Instituts. Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro, D-Mark oder die bisherigen nationalen Währungseinheiten der anderen Euroländer lauten. Neu bzw. spezifisch für diese Fassung ist der Ausweis zum passivierten Wert der zurückgekauften IHS eigener Emissionen in der Struktur der Anlage F1 und mit Verweis auf HV21/HV22 zum Stand 01.2022.