HV22

24.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck HV22 „Hauptvordruck Blatt 4 – Zusatzangaben zu Passiva“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik. Die Ausgabe ist mit „(HV22) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Bestände am Monatsende in Tausend Euro. Der Vordruck enthält Zusatzangaben zu in HV21 aggregierten Positionen, u. a. zu aufgenommenen Konsortialkrediten (z. B. Positionen 211, 223, 225, 224), Namensschuldverschreibungen (Positionen 219, 229) und nachrangig begebenen Schuldverschreibungen (Positionen 281, 282, 327). Erfasst werden ferner Handelsbestände (Positionen 524, 525, 526, 480) inklusive derivative Finanzinstrumente des Handelsbestands (Position 505) sowie die zugehörigen aufgelaufenen Zinsen, negative Zinsen und Währungsausgleichsposten (z. B. Positionen 336, 337, 345, 506–508). Der Vordruck sieht Angaben zu Rechnungsabgrenzungsposten, versteuerten Pauschalwertberichtigungen als stille Vorsorgereserven nach § 340f Abs. 1 HGB i. V. m. Art. 31 Abs. 2 Satz 2 EGHGB sowie zu Beträgen gemäß § 340e Abs. 4 HGB vor (Positionen 338, 339, 301, 302). Außerbilanzielle und sonstige Zusatzangaben umfassen u. a. Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung (Position 400 ff.), Zins- und Währungsswaps (Positionen 410–413), Verwaltungskredite (Position 420) und derivative Finanzinstrumente, die nicht zum Handelsbestand gehören (Position 522). Spezielle Felder betreffen nachrangige, teils unverbriefte Verbindlichkeiten mit Laufzeit/Kündigungsfrist bis zwei Jahre gegenüber verschiedenen Gegenparteien, einschließlich mindestreservepflichtiger Nicht-MFI-Kreditinstitute und Nichtbanken im Inland und Euroraum. Es werden jährliche Zusatzangaben erhoben, insbesondere zum fiktiven Cash-Pooling (Position 523) sowie zur Anzahl der Beschäftigten nach Vollzeitäquivalenten und Köpfen (Positionen 472, 473), die nur zum Meldetermin Ende Februar auszufüllen sind. Weitere Felder betreffen Geldkarten- und Netzgeld-Aufladungsgegenwerte (Positionen 329, 501, 502) sowie Angaben zur Vorwegzuführung zu Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss nach Steuern und der Aufteilung auf Gewinn- und Kapitalrücklagen (Positionen 509, 510, 514, 515). Der Vordruck enthält zudem technische Identifikationsangaben wie Banknummer und Prüfziffer zur eindeutigen Zuordnung der Meldung.

Enthalten in