O2
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Meldevordruck der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage O2 („Traditionelle Verbriefungen im Berichtszeitraum“) mit monatlicher Meldepflicht. Die Fassung ist mit „01.2013“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Banken (MFIs), die Kreditverkäufe und -käufe im Zusammenhang mit einzelnen Verbriefungstransaktionen berichten; für jede Transaktion ist eine separate Anlage O2 zu verwenden. In den Zeilen 901 bis 909 werden stammdatengleiche Angaben zur Verbriefungstransaktion erhoben (u. a. bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Anschrift, Sitzland-ISO-Code sowie Kennziffern zu Bilanzauswirkungen/Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition und verbrieftes, bisher nicht im BISTA-Bestand enthaltenes Volumen). Auf Blatt 1 werden die Kreditverkäufe/-käufe nach Schuldnergruppen inländischer Nichtbanken (Versicherungsunternehmen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Haushalte) sowie nach Kreditart und Laufzeitklassen (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) in Tsd. Euro ausgewiesen. Auf Blatt 2 erfolgt die Fortsetzung für ausländische Nichtbanken, unterteilt nach Sitz in der EWU bzw. außerhalb der EWU, mit Differenzierung nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentlichen Haushalten sowie zusätzlich Banken mit Sitz außerhalb der EWU; am Ende werden Summenpositionen wie 750 (Summe Nichtbanken) und 850 (Gesamtsumme) gebildet. Die definitorischen Abgrenzungen der Buchforderungen und Wechselkredite verweisen auf Aktiva-Positionen (z. B. Aktiva 071/072, A1 123 05/07 in Zeile 800) und auf andere Meldepositionen der Anlagen B1 und A1, wodurch die Systematik der Laufzeitspalten und Position O2 800 01 festgelegt wird. Im Vordruck sind Erläuterungen zu Kreditarten enthalten, etwa zu Konsumentenkrediten, Krediten für den Wohnungsbau und sonstigen Krediten für Geschäftszwecke, Schuldenkonsolidierung oder Ausbildung, sowie der Hinweis, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen einschließlich Einzelkaufleute einbezogen werden. Die rechtlich-methodische Einordnung der Kennziffern und der Länderkennungen wird über Verweise auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ und das dortige Verzeichnis der Länder geregelt. Eine Besonderheit ist die Saldierungsregel: Kreditverkäufe werden mit positivem, Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen erfasst; reine Servicing-Tätigkeiten ohne Rolle als Originator oder Käufer sind nicht in O2, sondern ausschließlich auf Anlage S1 zu melden.