A1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular Anlage A1 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungen an Banken (MFIs), ausgewiesen in Tausend Euro. Die Fassung ist mit „(A1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(A1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Kreditinstitute mit Forderungen gegenüber in- und ausländischen Banken und Geldmarktfonds. Inhaltlich werden Forderungen an inländische Banken (Positionen 111, 113, 114, 151, zusammengefasst in 110) und an ausländische Banken (u. a. 121, 123, zusammengefasst in 120) sowie die Summe aller Banken (Position 100) nach Laufzeiten (Spalten 01–05) und weiteren Merkmalen gegliedert. Besondere Unterpositionen erfassen Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z. B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), gegenüber Zentralen Gegenparteien (z. B. 131, 132, 133, 134) und gruppenangehörigen Instituten (z. B. 141, 142, 143, 144) sowie Zentralnotenbanken im und außerhalb des Euroraums (Positionen 154, 164). Auf Blatt 2 werden zusätzlich Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite und Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten in den Spalten 06–10 ausgewiesen. Fußnoten regeln sektorale Untergliederungen, die Zuständigkeit von Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Landesbanken/Genossenschaftlichen Zentralbanken sowie die Abstimmung mit bestimmten Aktiv- und Passivpositionen (z. B. Aktiva 050, 061, 062, 072, 121 und Passiva 341, 350) und den zugehörigen Positionen in Anlage B1 (Positionen 500/05–07). Neu bzw. ausdrücklich hervorgehoben ist der Stand 01.2022 sowie die detaillierte Zuordnung und Abstimmung der A1-Positionen mit anderen Bilanzpositionen und Formularen.