O2

23.09.2026 Ausgabe 2014-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage O2“ der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank für traditionelle Verbriefungen im Berichtszeitraum, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2. Der Vordruck ist auf den Stand 12.2014 datiert und richtet sich an meldepflichtige Banken (MFIs), die Kreditverkäufe bzw. -käufe im Zusammenhang mit bestimmten Verbriefungstransaktionen tätigen. Er erfasst je Verbriefungstransaktion bankinterne Kenn-Nummer, Stammdaten wie Name, Sitzland (ISO-Code) sowie Kennziffern zu Auswirkungen auf die Bilanz, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition und das nicht bereits im BISTA-Bestand des Vortermins enthaltene verbriefte Volumen in TEuro (Zellen 901–909, 905–907). Inhaltlich werden die veräußerten Buchforderungen und Wechselkredite (entsprechend Aktiva 061/071 bzw. 062/072) nach vereinbarter Laufzeit bzw. Kündigungsfrist und nach Schuldnergruppen gegliedert, u. a. Inländische Banken (910), Ausländische Banken der EWU und außerhalb der EWU (921, 800, 920), Versicherungsunternehmen (612/712, 112), sonstige Finanzierungsinstitutionen (613/713, 113), Unternehmen (110), Privatpersonen (120, 121–123, 124–126, 127), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie öffentliche Haushalte (210–250, 200) und Sammelpositionen wie Inländische Nichtbanken (300) und Banken und Nichtbanken (860). Blatt 2 setzt diese Systematik für ausländische Nichtbanken fort und enthält detaillierte Positionen für Versicherungsunternehmen (616/716, 412), sonstige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften (417, 413), Unternehmen (410), Privatpersonen mit Untergliederung nach Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten (420–425), Organisationen ohne Erwerbszweck (430), öffentliche Haushalte (510–550, 500) sowie Sammelpositionen für Nichtbanken mit Sitz in EWU-Ländern (600) und außerhalb der EWU (650, 817, 818, 700, 750). Fußnoten definieren u. a. die Vorzeichenkonvention für Kreditverkäufe und -käufe, die Abgrenzung von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten, die Einbeziehung wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen und Einzelkaufleute sowie die Laufzeitdefinition „bis 1 Jahr einschließlich“ in Anlehnung an die Systematik der Anlagen B1 und A1. Rechtliche und methodische Bezüge werden über Verweise auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ hergestellt, insbesondere zur Kennzifferbeschreibung und zum Verzeichnis der Länder (ISO-Codes). Eine zentrale Besonderheit ist, dass für jede einzelne Verbriefungstransaktion eine separate Anlage O2 abzugeben ist und Servicing-Only-Transaktionen ohne Rolle als Originator oder Forderungskäufer nicht hier, sondern ausschließlich auf Anlage S1 zu melden sind.

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