BA - Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) - Erweiterte Laufzeituntergliederung 01.01.2022 Vordruck

25.08.2021

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Zusammenfassung

Es handelt sich um einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck „Anlage BA“ zur Monatlichen Ergänzungsmeldung für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) mit erweiterter Laufzeituntergliederung. Der Vordruck trägt den Stand 01.01.2022 („(BA) 01.2022“), bezieht sich auf Forderungen am Monatsende und ist nur für auf Euro lautende Beträge in Tausend Euro vorgesehen. Inhaltlich erfasst das Formular Buchforderungen gemäß Aktiva 071 und 072 (Teilbeträge) sowie Wechsel im Bestand, gegliedert nach Schuldnergruppen und Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 bis 5 Jahre, über 5 Jahre, insgesamt). Die Schuldner werden nach Sitz im Inland und in anderen Mitgliedsländern des Euroraums sowie nach Kategorien wie „sonstige Unternehmen“, Privatpersonen (unterteilt in Konsumentenkredite, Kredite für den Wohnungsbau, sonstige Kredite) und Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE) mit speziellen Positionsnummern (z.B. 114, 121, 122, 123, 120, 132, 133, 130, 214, 221–223, 220, 232, 233, 230) ausgewiesen. Eine Fußnote stellt klar, dass „sonstige Unternehmen“ Unternehmen ohne Versicherungsunternehmen und ohne sonstige Finanzierungsinstitutionen umfasst. Der Vordruck enthält außerdem Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name und konkretisiert damit die Meldepflichten zur erweiterten Laufzeituntergliederung der Forderungen an Nicht-MFIs ab dem Stand 01.01.2022.