P1B - Ergänzung zur Anlage P1 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022 Vordruck
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebener Meldevordruck der Anlage P1B als Ergänzung zur Anlage P1 für die Monatliche Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und „(P1B, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an Institute als Originatoren „traditioneller“ Verbriefungen ohne Bilanzabgang im Inland und Ausland. Inhaltlich erfasst der Vordruck für jede Verbriefungstransaktion (separate Anlage P1B) Bestände aus traditionellen Verbriefungstransaktionen sowie deren Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, aufgeschlüsselt nach Wechselkrediten und Buchforderungen nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnersektoren. Genannt werden u. a. Positionen für inländische Banken (MFIs) einschließlich Deutsche Bundesbank (910, 914), ausländische Banken innerhalb und außerhalb des Eurosystems (921, 800, 920), Versicherungsunternehmen (z. B. 612, 712, 112), Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen und Verbriefungszweckgesellschaften sowie öffentliche Haushalte (z. B. Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherungen 250). Für Privatpersonen werden Konsumentenkredite (z. B. 124/420), Kredite für den Wohnungsbau (125/421) und sonstige Kredite (126/423) einschließlich wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen (127, 424, 425) abgegrenzt; ferner sind Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE) und aggregierte Summenpositionen wie inländische Nichtbanken (300), ausländische Nichtbanken (700) und Banken und Nichtbanken (860) definiert. Der Vordruck verlangt Angaben zur Verbriefungstransaktion in den Feldern 901–909 (bankinterne Kennnummer, Name/Firma, Adresse, Sitzland-ISO-Code, Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition) sowie Banknummer, Prüfziffer und Namen des meldenden Instituts. Rechts- und Definitionsverweise betreffen u. a. IDW RS HFA 8 (oder vergleichbare Regelungen) zur Bilanzierung, die Statistische Sonderveröffentlichung 1 (Bankenstatistik Richtlinien) mit Verzeichnis der Länder und Kennzifferbeschreibungen sowie die Verweise auf Aktiva-Positionen 061/071/062/072 und Spalten der Anlagen A1 und B1 zur Laufzeitabgrenzung. Das Formular stellt klar, dass Blätter 1 und 2 der Anlage P1B als eine Einheit zu behandeln sind, und definiert ausdrücklich, dass Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat als Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus (Fußnote 9) zu melden sind.