B1
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage B1 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, der Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) erfasst. Die Fassung ist mit „(B1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(B1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und gilt für inländische und ausländische Nichtbanken, untergliedert nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentlichen Haushalten. Inhaltlich werden Buchforderungen (gemäß Aktiva 071), Wechselkredite, Treuhandkredite, Forderungen aus Konsortialkrediten und Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und verschiedenen Schuldnergruppen ausgewiesen. Die Positionen umfassen u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (112), Investmentvermögen (613/614), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 117, 626, 115, 116, 113), sonstige Unternehmen (114), Privatpersonen (121–123, 120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130/131) sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung; Positionen 210–251, 200/201). Auf Blatt 2 werden ausländische Nichtbanken nach Unternehmen und Privatpersonen (421 mit Unterpositionen 423–426) sowie öffentlichen Haushalten (422) zusammengefasst zur Position „Ausländische Nichtbanken“ (400), die mit den inländischen Nichtbanken (300) zur „Summe Nichtbanken“ (500) aggregiert wird. Fußnoten regeln sektorale Untergliederungen der Wechsel, Abstimmungen mit Aktiva- und Passiva-Positionen der Anlage A1 (z. B. Aktiva 050, 062, 072, 121 und Passiva 341, 350; Anlage A1 Position 100/06–08 und Anlage B1 Position 500/05–07) sowie definieren Begriffe wie Extrahaushalte (FEU) und die Branchenschlüssel für mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (64D, 660). Die Änderungen oder Neuerungen werden im vorliegenden Text nicht ausdrücklich beschrieben, es wird jedoch klar die gültige Stand-Angabe 01.2022 und die aktuelle Struktur der Positionen und Abstimmungsregeln festgelegt.