B7
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B7“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Ergänzungsmeldung in der Bilanzstatistik. Der Stand ist mit „01.2022“ angegeben, und der Vordruck bezieht sich auf Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), nur auf Euro lautend. Inhaltlich werden revolvierende Kredite, Überziehungskredite und Kreditkartenkredite in Tausend Euro nach Schuldnergruppen und Sitz (Inland sowie andere Mitgliedsländer des Euroraums) differenziert erfasst. Die Positionen reichen von inländischen Nichtbanken wie „Sonstige Unternehmen“ (Positionsnummern 114, 214) über unterschiedliche Kategorien von Privatpersonen (u. a. 121, 122, 123, 120, 221, 222, 223, 220) bis zu Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 230) und Sammelpositionen für Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck insgesamt. Es wird zwischen unechten Kreditkartenkrediten („charge card credit“, „delayed debit card credit“, „convenience credit card credit“) und echten Kreditkartenkrediten („extended credit card credit“) unterschieden. Fußnoten definieren u. a. die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, die Behandlung von Abruf-/Rahmenkrediten ohne regelmäßige Mindestrückzahlung sowie den Ausschluss von Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzierungsinstitutionen aus der Kategorie „Sonstige Unternehmen“. Der Vordruck enthält zudem Felder für Banknummer, Prüfziffer und Name und dient damit als standardisiertes Meldeformular für Kreditinstitute. Änderungen gegenüber früheren Fassungen sind im vorliegenden Text nur durch die Datumsangabe 01.2022 indirekt erkennbar, ohne weitere konkrete Änderungsbeschreibung.