O1
Zusammenfassung
Anlage O1 ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank innerhalb der Monatlichen Bilanzstatistik für die Meldung von Forderungsverkäufen und -käufen, die keine Verbriefungstransaktionen betreffen. Die Anlage liegt in der Fassung 01.2022 vor und ist monatlich von Banken (MFIs) abzugeben, getrennt für jede Kennziffer-Kombination 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des Geschäftspartners). Inhaltlich werden aggregierte Salden von Kreditverkäufen und -käufen in Tsd. Euro nach Schuldnergruppen, Sitz (Inland / Ausland, Eurosystem / außerhalb) und Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) erfasst, getrennt nach Wechselkrediten und Buchforderungen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist. Die Positionen gliedern u. a. in inländische Banken (MFIs, z. B. Kennziffern 910, 900), inländische Nichtbanken (z. B. Unternehmen und Privatpersonen 100, öffentliche Haushalte 200, Nichtbanken 300) sowie ausländische Nichtbanken mit detaillierten Kennziffern für Versicherungen, Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. 410, 420, 430, 600, 650, 700, 750, 860). Es werden spezielle Unterpositionen für Konsumentenkredite (z. B. 124, 421), Kredite für den Wohnungsbau (z. B. 125, 422), sonstige Kredite (z. B. 126, 423) sowie die gesonderte Ausweisung von Verbriefungszweckgesellschaften (z. B. 117, 417, 818) und öffentlichen Haushalten (z. B. 817) vorgegeben. Konventionsgemäß sind Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in den Saldo einzubeziehen, wobei die definitorische Laufzeitabgrenzung an die Systematik der Anlagen B1 und A1 anknüpft (Spalte 01 bzw. 01/02). Es wird auf die Kennzifferbeschreibung in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ sowie auf die Abgrenzung bestimmter Kreditarten (z. B. Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite, Kredite für Geschäftszwecke, Schuldenkonsolidierung, Ausbildung) verwiesen. Neu bzw. klargestellt ist, dass reine Servicing-Transaktionen ohne Rolle als Forderungsverkäufer/-käufer nicht in O1, sondern ausschließlich in Anlage Q1 zu melden sind und dass Blatt 1 und Blatt 2 der Anlage O1 als eine Einheit zu behandeln sind.