M2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage M2 „Notional Cash Pooling Positionen“ (fiktives Cash-Pooling). Der Stand des Formulars ist mit „01.2022“ angegeben und es erfasst Verbindlichkeiten gegenüber inländischen und ausländischen Banken (MFIs) sowie Nichtbanken, auf Euro lautend und in Tausend Euro zu melden. Inhaltlich werden die in Anlage A2 bzw. C1/C3 Spalte 01 enthaltenen Cash-Pooling-Verbindlichkeiten nach Gläubigersektoren und -untersektoren gegliedert, etwa Inländische Banken (Position 900), Inländische Nichtbanken (Positionen 100, 200, 290) sowie Ausländische Banken und Nichtbanken (Positionen 930, 500, 950, 980). Im inländischen Teil (Blatt 1) werden u. a. Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (112), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), Unternehmen (110) und Privatpersonen (120) sowie öffentliche Haushalte (200) ausgewiesen, inklusive aggregierter Summen wie „Inländische Banken (MFIs) und inländische Nichtbanken“ (800). Im ausländischen Teil (Blatt 2) werden Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (910) bzw. außerhalb des Eurosystems (920) sowie Ausländische Banken (930) und detaillierte Nichtbanken-Sektoren wie Versicherungsunternehmen (312), Unternehmen (310), Privatpersonen (320), öffentliche Haushalte (350) und deren Summen (300, 400, 500, 950, 980) aufgeführt. Das Formular verweist auf einen Schwellenwert für die Meldepflicht: „Das Meldeschema ist erst bei Überschreitung eines Schwellenwertes zu melden; siehe hierzu HV22.523.“ Es enthält zudem sektorale Untergliederungen „darunter: mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten“, „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber“ sowie „Zentralregierungen“, die bestimmte Unterpositionen weiter spezifizieren. Änderungen gegenüber anderen Ständen werden im Text nicht ausgewiesen, jedoch ist die Gültigkeit des hier abgebildeten Schemas klar auf den Stand 01.2022 datiert.

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