HV21

23.09.2026 Ausgabe 2010-12 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist der Meldevordruck HV21 „Hauptvordruck Blatt 3 – Passiva“ der Monatlichen Bilanzstatistik, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank. Der Vordruck gilt für die Meldung der Passiva zum Monatsende in Tausend Euro und weist als Stand „12.2010“ aus. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) und Nichtbanken (Nicht-MFIs), Spareinlagen sowie andere Verbindlichkeiten unter den Positionen 210, 220, 221 und 222 erfasst. Weitere Abschnitte betreffen verbriefte Verbindlichkeiten einschließlich Schuldverschreibungen, Geldmarktpapieren, eigenen Akzepten und sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten (Positionen 230 bis 234) sowie Treuhandverbindlichkeiten und -kredite (Positionen 240 bis 243). Der Vordruck enthält zudem Positionen für Wertberichtigungen, Rückstellungen, nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechtskapital, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital mit dessen Untergliederung in gezeichnetes Kapital, Rücklagen und abzüglich ausgewiesenem Verlust (Positionen 250 bis 313, 300, 310 ff.). Es werden Summenpositionen für Verbindlichkeitenblöcke (Summen 220, 230, 240, 310, 320, 330, 340, 370) sowie das Geschäftsvolumen (Position 360 = 330 + 341 + 350) ausgewiesen. Zusätzlich erfasst der Vordruck Eventualverbindlichkeiten (Positionen 340–343), aus dem Wechselbestand versandte Wechsel (350), Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften nach Gegenparteien (Positionen 370–373) sowie Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen und unwiderrufliche Kreditzusagen mit einer Abstimmsumme (Positionen 380, 390, 902). Für Bausparkassen wird festgelegt, dass bestimmte Positionen, insbesondere Spareinlagen und Bauspareinlagen, gemeinsam auszuweisen sind.

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