S1B - Ergänzung zur Anlage S1 - Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat 01.01.2022 Vordruck

04.10.2021

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck „Anlage S1B“ als Ergänzung zur Anlage S1 für die monatliche Bilanzstatistik zu traditionellen Verbriefungen. Der Vordruck trägt den Stand 01.2022 und gilt für Bestände von in einer Verbriefung verwalteten Krediten („Servicing“) mit monatlicher Meldepflicht, wobei für jede Verbriefungstransaktion eine separate Anlage S1B zu erstellen ist. Erfasst werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +) von Wechselkrediten und Buchforderungen in Tausend Euro, gegliedert nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnersektoren. Die Positionen unterscheiden detailliert zwischen inländischen und ausländischen Banken (MFI) einschließlich Zentralnotenbanken, Versicherungsunternehmen, Investmentvermögen, sonstigen Finanzierungsinstitutionen (u. a. Verbriefungszweckgesellschaften), Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentlichen Haushalten, mit zahlreichen Positionsnummern wie 910, 112, 120, 300, 700 oder 860. Der Vordruck enthält Identifikationsangaben zur Verbriefungstransaktion (z. B. bankinterne Kenn-Nummer 901, Name/Firma 902, Sitzland 904, Servicing-Kennzahl 905, Fallgruppe 906, Ort 909) und verweist für Kennzifferbeschreibungen und Länderverzeichnis auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien. Rechtliche oder weitere normative Grundlagen werden indirekt über Verweise auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 und das dortige Länder- und Kennziffernverzeichnis angesprochen. Neu bzw. besonders hervorgehoben ist, dass die Blätter 1 und 2 der Anlage S1B als Einheit zu behandeln sind und dass explizit Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat zu melden sind.